Dienstwagen zuhause laden – einfach, steuerfrei, rechtssicher

So funktioniert die steuerkonforme Abrechnung nach amtlichem Kostenersatzwert in Österreich.

Seit 2023 klar geregelt: So funktioniert der steuerfreie Kostenersatz

In Österreich ist seit 2023 eindeutig festgelegt, wie das Laden eines arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs im privaten Bereich steuerlich zu behandeln ist.

 

Gesetzliche Grundlage

Die Grundlage bildet die Sachbezugswerteverordnung in Verbindung mit § 207e Lohnsteuerrichtlinien.

Kostenersatz

Ersatz erfolgt nach dem amtlichen Kostenersatzwert (2026: 0,32806 €/kWh).

Zuordnung

Eindeutige Zuordnung der geladenen Energiemenge zum Fahrzeug oder Mitarbeiter ist erforderlich.

Kein Zwang

Kein Zwang zu MID- oder eichrechtskonformen Zählern.

1. Laden

Das arbeitgebereigene Elektroauto wird zuhause geladen.

2. Zuordnung

Der Ladevorgang muss eindeutig dem Fahrzeug oder Mitarbeiter zugeordnet werden – z. B. per App, RFID oder Plug & Charge.

3. Erstattung

Der Arbeitgeber ersetzt die Stromkosten über die Lohnverrechnung – bis zum amtlichen Satz steuerfrei.

 

Hinweis: Wird mehr ersetzt als der amtliche Satz, ist der übersteigende Teil als Sachbezug steuerpflichtig.

 

Die häufigsten Missverständnisse

1. Kein Zwang zu MID- oder eichrechtskonformen Zählern

Oft wird angenommen, dass für die steuerfreie Abrechnung ein geeichter oder MID-zertifizierter Zähler vorgeschrieben ist. Das ist nicht korrekt.

Entscheidend ist nur, dass die geladene Energiemenge eindeutig zugeordnet und dokumentiert werden kann. Ein geeichter Zähler kann sinnvoll sein, ist aber gesetzlich nicht erforderlich.

Auszug Lohnsteuerrichtlinien (§ 207e)
 

2. Eindeutige Zuordnung der Lademenge

Der Gesetzgeber verlangt, dass klar erkennbar ist, welches Fahrzeug oder welcher Mitarbeiter geladen hat.

Das kann auf zwei Wegen erfolgen:

 

– Zuordnung zum Fahrzeug: über In-Vehicle-Aufzeichnungen oder Hersteller-Apps

– Zuordnung zum Mitarbeiter: über Authentifizierung per App, QR-Code, RFID oder Plug & Charge

Auszug BMF (LStR § 207e)

Vom Gesetz zur Lösung: Wie Sie die Vorgaben in der Praxis erfüllen

Theorie und Praxis klaffen oft auseinander: Unternehmen benötigen eine einfache, sichere Möglichkeit, um Ladevorgänge zu dokumentieren und steuerkonform abzurechnen – ohne aufwendige Installation oder Bürokratie.

 

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NEcharge PRO ist die smarte Lösung für alle, die ihren Firmenwagen zuhause laden und den Strom steuerfrei ersetzt bekommen möchten.

Die Kombination aus mobiler Ladeeinheit und App erfasst jeden Ladevorgang automatisch, dokumentiert ihn revisionssicher und erfüllt sämtliche gesetzlichen Vorgaben.

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FAQ

Was ist der amtliche Kostenersatzwert?
Der amtliche Kostenersatzwert ist ein von der Finanzverwaltung festgesetzter Satz pro Kilowattstunde (kWh), der für das Aufladen eines arbeitgebereigenen Elektrofahrzeugs im privaten Bereich steuerfrei ersetzt werden kann. Dieser Wert wird jährlich neu festgelegt (z.B. 2025: 0,35889 €/kWh).

Die Lohnsteuerrichtlinien (LStR) in Österreich verlangen lediglich die eindeutige Zuordnung der Lademenge zum Fahrzeug oder Mitarbeiter zur Geltendmachung des steuerfreien Kostenersatzes. Ein geeichter oder MID-zertifizierter Zähler ist dafür gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, kann aber in der Praxis sinnvoll sein. Die NEcharge PRO App erfüllt die Anforderung der eindeutigen Zuordnung und Dokumentation.

Ja, die NEcharge PRO App ermöglicht die klare Trennung von betrieblichen und privaten Ladevorgängen, sodass nur die Kosten für das Dienstfahrzeug steuerfrei abgerechnet werden.
Die App erfasst automatisch jeden Ladevorgang (Datum, Uhrzeit, Energiemenge in kWh), ordnet ihn eindeutig dem Fahrzeug/Mitarbeiter zu und erstellt revisionssichere Berichte, die für die Lohnverrechnung und den steuerfreien Kostenersatz notwendig sind.

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