Gute Nachrichten für Flottenbetreiber:innen und Arbeitnehmer:innen


Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis gemäß § 4c Abs.1 Z2 lit.b der Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2025 35,889 Cent/kWh. Das sind rund 2,7 Cent mehr als noch 2024.
Voraussetzung: Das E-Firmenauto wird am Wohnort des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin geladen und die benötigte Strommenge kann eindeutig zugeordnet werden – dies wird zum Beispiel durch den Einsatz des NEcharge PRO mit der NEcharge APP ermöglicht.
Weitere gute Neuigkeiten
Im neuen Regierungsprogramm soll die Sachbezugsbefreiung für dienstliche E-Fahrzeuge erhalten bleiben und auch die Umsatzsteuervorteile für elektrische Firmenfahrzeuge sollen weiter gelten. Außerdem sollen an Raststättten entlang von Autobahnen und Schnellstraßen die Ladeinfrastruktur weiter ausgebaut werden. Zudem soll eine “auf zehn Jahre denkende und vorausschauende Verkehrs- und Infrastrukturstrategie” erarbeitet werden.


Ob es wieder eine Förderung für E-Fahrzeuge geben soll, ist ungewiss. Der bisherige Fördertopf ist mittlerweile ausgeschöpft. Österreich muss jedoch nicht nur das Budget sanieren, sondern auch seine Klimaziele erreichen, da sonst Strafzahlungen drohen.